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SEPA-Mandat abgelaufen, was nun?

Wird ein SEPA-Mandat für mehr als drei Jahre nicht für den Einzug als SEPA-Lastschrift benutzt, verfällt es. Dies bedeutet, dass das bezogene Kreditinstitut Ihre Lastschrift ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einlösen muss.

Im Regelfall wird die Lastschrift auch mit abgelaufenem Mandat eingelöst, sofern Kreditinstitut und Zahlungspflichtiger keine Einwände haben. Durch die erneute Nutzung (als SEPA-Lastschrift) wird das Mandat in FIRMA&VEREIN dann automatisch um weitere drei Jahre verlängert.

Es empfiehlt sich nochmals zu prüfen, warum das Mandat so lange nicht verwendet wurde bzw. ob es überhaupt benötigt wird.
Sollten Sie feststellen, dass das Mandat nicht mehr benötigt wird, können Sie es in der Einzelansicht der Adresse über die Schaltfläche „Löschen“ entfernen.

Beispiele:

  • Ein Mitglied, dass einen Zahler hat, benötigt weder eine eingetragene Bankverbindung noch ein SEPA-Mandat. Es gelten Bankverbindung, Mandat und Zahlungsmerkmal des jeweiligen Zahlers.
  • Adressen, denen überhaupt kein Betrag aus der Betragstabelle zugeordnet ist, benötigen kein SEPA-Mandat solange Sie nicht für Einzelzahlungen oder Einmalbeträge (jeweils als Lastschriften) herangezogen werden.
  • Personen, die per Zahlungsmerkmal als „Nichtzahler“ markiert sind, benötigen kein SEPA-Mandat.
produkt/fuvwin/faq/mandat_abgelaufen.txt · Zuletzt geändert: 2020/10/07 18:23 von admin